Alle Azure-Dienste sind konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wenn Kunden, die Azure-Dienste verwenden, sich dazu entscheiden, Inhalte mit personenbezogenen Daten grenzübergreifend zu verschieben, müssen sie rechtliche Anforderungen beachten, die für solche Übertragungen gelten. Dies betrifft auch das „Schrems II“-Urteil des EuGH.